“Es ist vorbestimmt, wann wir kommen und wann wir gehen. Und keiner weiß, wie lang er bleiben kann, denn es gibt für alle nur ein irgendwann.”

Formale Voraussetzungen für die Aufnahme ins Hospiz

Im stationären Hospiz Hagen können wir acht Gäste mit einer lebensverkürzenden Schwersterkrankung  aufnehmen. Im Zentrum unserer individuellen Begleitung stehen neben unseren Gästen selbstverständlich auch deren Zugehörige.

Persönliche Entscheidung

Voraussetzung für die Aufnahme ins Hospiz ist die Einwilligung des Betroffenen oder die seines Bevollmächtigten in den Hospizaufenthalt, sowie die Aufklärung über seine Erkrankung und die ärztliche Prognose.

Bescheinigung des Arztes

Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Klinikarzt) bescheinigt die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung -„Hospiznotwendigkeitsbescheinigung“.

Für die Aufnahme in ein Hospiz formuliert der Gesetzgeber folgende Kriterien:

  • Die Menschen leiden an einer progredient (fortschreitend) verlaufenden Erkrankung
  • Eine Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativ-pflegerische und -medizinische Versorgung sowie psychosoziale Begleitung ist notwendig bzw. erwünscht.
  • Es ist mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten zu rechnen.
  • Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich und die ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder in der Familie kann nicht gewährleistet werden.

Leider kann es vorkommen, dass im stationären Hospiz kein Platz frei ist. Wir beraten Sie in dem Fall gerne zu Ihren Optionen und bieten zudem die Möglichkeit einer unverbindlichen Warteliste an. 

Packliste (PDF)